Gültige Patientenverfügung: Darauf sollten Sie achten
Sie haben sich bereits dazu entschieden, eine Patientenverfügung zu verfassen? Damit haben Sie einen wichtigen Schritt für eine selbstbestimmte Behandlung bei Krankheit, Unfall oder im Todesfall getan.
Doch beim Ausfüllen ist Vorsicht geboten: Es gibt einige entscheidende Faktoren zu beachten, damit Ihre Verfügung gültig ist. Im schlimmsten Fall ist Ihre Patientenverfügung nicht rechtskräftig und kann von Ärzten und Angehörigen nicht genutzt werden. Das stellt vor allem Ihre Angehörigen vor unangenehme Fragen. Wir zeigen Ihnen, zu welchen Problemen es kommen kann und wie Sie diese umgehen.
Mündliche Vereinbarungen sind nicht gültig
Grundsätzlich gilt: Ohne eine schriftliche Verfügung haben Sie keinen Anspruch auf die Einhaltung Ihrer Wünsche – selbst, wenn Sie diese vorab Ihren Angehörigen oder sogar ärztlichen Fachkräften mitgeteilt haben. Nur eine schriftliche Patientenverfügung mit Ihrer eigenen Unterschrift ist rechtskräftig.
Kurz gesagt: Wenn Sie keine schriftliche Patientenverfügung verfassen, besitzen Sie auch keine für den Ernstfall.
Selbstbestimmte Entscheidungen wahren
Eine Patientenverfügung ist dafür da, Ihnen selbstbestimmte Entscheidungen zu ermöglichen – selbst dann, wenn Sie diese nicht mehr äußern können. Sie sorgen damit also für den Ernstfall vor und sollten deshalb so konkret und spezifisch wie möglich werden. Das können Themen sein wie:
- Ernährung
- Beatmung
- Schmerzbehandlung
- Organspende
- uvm.
Beantworten Sie Fragen zu Ihren Wünschen für bestimmte Behandlungsmaßnahmen und den Tod. Sie können und sollten aber auch Fragen zu Ihrem Leben beantworten: Was ist Ihnen wichtig, welchen Werten folgen Sie? Dies kann Ihren Angehörigen und ärztlichen Fachkräften ebenfalls Aufschluss über Ihren Willen geben, ob Sie unter bestimmten Bedingungen weiterleben möchten.

Entscheidung der ärztlichen Fachkräfte erleichtern
Ungenaue oder widersprüchliche Formulierungen stellen Ihre Angehörigen und die ärztlichen Fachkräfte vor Herausforderungen, denn sie können daraus keine klaren Handlungsaufforderungen ableiten. Das bedeutet: Die Behandelnden können über Ihren Willen nur mutmaßen. Schlimmstenfalls wird die Verfügung ungültig und ein Gericht entscheidet. In jedem Fall besteht das Risiko, dass die verantwortlichen Personen nicht nach Ihrem Willen entscheiden.
Ist Ihre Patientenverfügung ungenau oder widersprüchlich, muss die ärztliche Fachkraft Ihren Willen ermitteln, etwa auf der Basis früherer Äußerungen oder der Meinung Ihrer Angehörigen.
Ehegatten, Kinder oder andere Verwandte sind nicht automatisch rechtskräftige Vertreter. Ihre Aussagen und Entscheidungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn Sie sie dazu bevollmächtigen. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet auch hier das Gericht. Das ist nicht nur eine Herausforderung für die ärztliche Fachkraft, sondern kann auch eine Entscheidung gegen Ihren Willen bedeuten.
Es ist unmöglich, jede einzelne Situation in einer Verfügung festzuhalten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie auch Angaben zu Ihren Werten und Vorstellungen vom Leben machen. So können ärztliche Fachkräfte im Einzelfall Rückschlüsse ziehen, wie Sie in bestimmten Situationen gehandelt hätten.

Was, wenn die Patientenverfügung nicht auffindbar ist?
Sie haben sich sehr viel Mühe gegeben und in Ihrer Patientenverfügung alle Ihre Wünsche aufgeschrieben – doch stellen Sie sich einmal vor, die ärztlichen Fachkräfte und Angehörige können sie im Ernstfall nicht finden. Wenn auch das Gericht das Dokument nicht finden kann, bringt Ihnen auch eine gute Verfügung nichts und Ihre Arbeit war umsonst. Dieser Umstand bringt Ihre trauernden Angehörigen in eine schwierige Situation: Sie stehen unter Druck, die Patientenverfügung zu finden. Falls sie das nicht können, werden sie mit nervenaufreibenden Entscheidungen oder Gerichtsprozessen konfrontiert. Sie können Ihre Patientenverfügung zum Beispiel bei einer Person Ihres Vertrauens, bei den ärztlichen Fachkräften und sogar bei der Bundesnotarkammer hinterlegen.

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