Ihre Patientenverfügung. Rechtssicher und hinterlegt.
Die meisten Patientenverfügungen sind nicht rechtssicher.
Gehen Sie keine Risiken ein – mit prevago. Für Sie selbst und Ihre Hinterbliebenen.
- Alle Dokumente von Rechtsanwälten erstellt
- Telefonische Unterstützung
- Registrierung Ihrer Daten im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
- Garantiert rechtssicher
Unsere Partner
Die prevago Garantie
- Jede Verfügung wird individuell von unseren Anwälten geprüft
- Registrierung Ihrer Daten im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
- Im Ernstfall sofort verfügbar, durch Hinterlegung Ihrer vollständigen Dokumente bei unseren Anwälten
- Jederzeit änderbar, wenn Sie es sich anders überlegen
- Vorsorgevollmacht & Sorgerechtsverfügung inklusive
- Immer erreichbare Notfallhotline
- Notfallpass für alle Fälle
Die Wege zu Ihrer rechtssicheren Patientenvorsorge
1. Formular ausfüllen
2. Rechtliche Prüfung
3. Hinterlegung
4. Ständige Überprüfung
Sie füllen ihre Vorsorgedokumente in unserem Formular aus. Die Formulierungen werden von unserem intelligenten System anhand Ihrer Antworten und Wünsche erstellt. Hier entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Unsere Anwälte prüfen jedes Ihrer Dokumente einzeln auf Rechtsgültigkeit und Genauigkeit aller Angaben.
Wir senden die Dokumente und Ihre Daten an das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, wo sie im Fall des Falles registriert und damit abrufbar sein werden. Dieser Service ist in unserem Paket inkludiert.
Sie haben Ihre Meinung zu einem Thema geändert? Kein Problem, Sie können Ihre Dokumente kostenlos einmal jährlich ändern lassen. Außerdem informieren wir sie über Gesetzesänderungen, die Ihre Dokumente betreffen.
„Toll, wie einfach die Erstellung der Patientenverfügung mit prevago ist!“
PREVAGO-Nutzer Karin und Michael M.
Warum prevago?
Während der PDF-Download keine Rechtssicherheit bietet, und reguläre Anwaltskosten hoch ausfallen, bietet prevago Rechtssicherheit mit allen Vorteilen zu einem niedrigeren Preis.
prevago | PDF-Download | Mögliche Anwaltskosten ohne prevago 540,50 € * | |
Rechtlich sichere Erstellung Ihrer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sorgerechtsverfügung nach Ihren Wünschen | Enthalten | Formulierungen nicht immer rechtssicher | Enthalten |
Individuelle Prüfung durch die prevago Anwälte | Enthalten | Nicht geprüft | Nicht enthalten |
Registrierung Ihrer Daten im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (sehr wichtig!) | Enthalten | Keine Hinterlegung | Nicht enthalten |
Fortlaufende juristische Prüfung und Anpassung, z.B. bei Gesetzesänderung | Enthalten | Keine Hinterlegung | Nicht enthalten |
Nachträgliche Anpassungen | Enthalten | Keine Hinterlegung | Nicht enthalten |
Notfall-Hotline | Immer verfügbar | Keine Unterstützung | keine Unterstützung |
Notfallpass | Wird Ihnen kostenlos zugesendet | Nicht enthalten | Nicht enthalten |
59€ (29€ jährlich ab zweitem Jahr) | Nicht sicher, daher nicht zu empfehlen. | Gebühr nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz alleine für die Patientenverfügung (Gegenstandswert: EUR 5.000)* |
Alle Leistungen inklusive für nur 59 €
(29 € jährlich ab zweitem Jahr inkl. fortlaufender juristischer Prüfung)
Wie sieht eine rechtssichere Patientenverfügung aus?
Wenn Sie die Kontrolle über alle möglichen, Ihre Gesundheit betreffenden Maßnahmen behalten wollen, benötigen Sie eine Patientenverfügung. Ohne eine Patientenverfügung riskieren Sie, dass Ärzte Behandlungen vornehmen, die Sie in der jeweiligen Situation ablehnen würden.
Bonus
Diese Dokumente sind ohne Aufpreis in Ihrem prevago-Paket enthalten
Viele Menschen denken bei Vorsorgedokumenten nur an die Patientenverfügung. Dabei werden die Vorsorgevollmacht und die Sorgerechtstsverfügung oft vergessen. Doch auch diese Dokumente können im Fall des Falles sehr wichtig werden und Ihre Angehörigen entlasten. Hier ein kurzer Überblick darüber, was es zu beachten gilt.
Patientenverfügung
Was ist eine Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, was in bestimmten lebensbedrohlichen Situationen, in denen Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können (bspw. wegen eines Komas), von Ärzten getan oder nicht getan werden soll.
Warum brauche ich eine Patientenverfügung?
Ärzte sind verpflichtet, alles zu unternehmen, um Menschen am Leben zu erhalten. Dies gilt auch dann, wenn jemand unwiederbringlich hirntot ist und bspw. in diesem Zustand auch noch einen Herzstillstand erleidet. Dann können Ärzte nur dann von lebensrettenden Maßnahmen absehen, wenn dies Ihrem in der Patientenverfügung niedergelegten Wunsch entspricht.
Vorsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
In einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens die Macht, in allen Angelegenheiten stellvertretend für Sie zu handeln, wenn Sie dies nicht mehr können. Dies betrifft nicht nur alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten, sondern auch die Vertretung bei Entscheidungen, die ihre Gesundheit betreffen. Bei Letzteren hat die bevollmächtigte Person Ihre in der Patientenverfügung niedergelegten Wünsche zu beachten.
Sie können zudem mehrere Personen bevollmächtigen oder mit zusätzlichen Anweisungen Ihre Liebsten in der ohnehin schweren Zeit der Trauer entlasten, indem Sie Ihnen belastende Entscheidungen abnehmen.
Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Ohne Vorsorgevollmacht gibt es keinen, der umfassend für Sie handeln darf (auch nicht Ihr Ehepartner). Daher muss das Amtsgericht, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können, einen Betreuer für Sie bestellen, der sie dann in allen Angelegenheiten vertritt. Der Betreuer kann dann durchaus ein Fremder sein. Des Weiteren ist eine Betreuung aufwendig und kostenintensiv. Die Nachteile einer gerichtlichen angeordneten Betreuung können nur durch eine Vorsorgevollmacht, in welcher Sie selbst bestimmen, wer Sie vertreten soll, vermieden werden.
Sorgerechtsverfügung
Was ist eine Sorgerechtsverfügung?
In einer Sorgerechtsverfügung legen Sie fest, wer in dem Fall, dass Sie und der andere Elternteil nicht mehr in der Lage sind, eigenverantwortlich zu handeln, das Sorgerecht für Ihre minderjährigen Kinder erhalten soll.
Warum brauche ich eine Sorgerechtsverfügung?
Das Sorgerecht wird vom zuständigen Amtsgericht erteilt. Dieses wird sich in der Regel dabei an Ihren in der Sorgerechtsverfügung niedergelegten Wunsch halten. Gibt es keine Sorgerechtsverfügung kann das Gericht u.U. auch einer Person das Sorgerecht erteilen, die, wenn es nach Ihrem Willen gegangen wäre, das Sorgerecht niemals erhalten würde.
Was Sie noch über Vorsorgedokumente wissen sollten
Unsere Anwälte
Dr. Christina Bongartz
Dr. Christina Bongartz arbeitet seit 2008 als Rechtsanwältin. Viele ihrer Mandanten berät sie auch umfassend in Vorsorgefragen. Seit 2016 ist sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Kanzlei Bongartz Els & Kollegen in Aachen.
Dr. Ralf Els
Dr. Ralf Els wurde 2005 als Rechtsanwalt zugelassen. Für Mandate im Bereich Familien- und Erbrecht befasst er sich seit vielen Jahren mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Seit 2016 ist er Gesellschafter-Geschäftsführer in der Kanzlei Bongartz Els & Kollegen in Aachen.
Warum sich Sky Du Mont für prevago entschieden hat
„Wie viele andere, habe auch ich mich erst einmal nicht gerne mit dem Thema Unfall, Pflege und Tod auseinandergesetzt. Denn darum geht es ja letztendlich bei Vorsorgedokumenten. Was geschehen kann, wenn man nicht richtig vorsorgt, habe auch ich leidlich erfahren. Ich habe mit prevago vorgesorgt und kann das jedem nur empfehlen."
Sky Du Mont
Schauspieler, Moderator, Autor